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* kontakt@rechtsanwalt-rumpf.de

 

Der persönliche Kontakt mit den Auftraggebern ist das wesentliche Kriterium für die Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei Marc-Andreas Rumpf.
Im Gegensatz zu Spezialisten, die lediglich Aufträge aus einem Rechtsgebiet annehmen wird bei der Rechtsanwaltskanzlei Rumpf die Auffassung vertreten, dass der persönliche Kontakt und das Wissen über den jeweiligen Auftraggeber für eine erfolgreiche Erledigung der Rechtsstreitigkeit von wesentlicher Bedeutung ist. Insoweit vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Rumpf ihre Auftraggebern bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten. Bei diesen Rechtsstreitigkeiten können dann die Erfahrungen aus den Kontakten positiv eingebracht werden. Für die Auftraggeber ist weiterhin von Vorteil, dass auch kurzfristig, gegebenenfalls telefonisch, eine Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt möglich ist.

 

Im Wesentlichen beschäftigt sich die Rechtsanwaltskanzlei Rumpf mit folgenden Tätigkeitsgebieten.

Firmenkunden: Die Rechtsanwaltskanzlei vertritt mehrere kleine und auch mittelständische Firmen in sämtlichen Belangen. Dies betrifft im Einzelfall die Beratung bei Vertragsangelegenheiten, den Forderungseinzug, das Arbeitsrecht und die Beratung in sämtlichen sonstigen rechtlich relevanten Fragestellungen.

Speziell bei diesen Auftraggebern hat sich gezeigt, dass eine Kenntnis nicht nur des jeweils aktuellen rechtlichen Problems sondern insbesondere auch über die Firmenstruktur und die Tätigkeitsbereiche der jeweiligen Auftraggeber von Bedeutung ist.
 

Arbeitsrecht: Neben den Firmenkunden vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Rumpf auch häufiger Privatpersonen im arbeitsrechtlichen Bereich. Neben der Kündigungsschutzklage können dies Fragestellungen aus dem Bereich des Urlaubsanspruchs, der Abmahnung, der Nutzung des Firmenwagens und der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie zahlreiche weitere typische Fragestellungen sein.
 

Erbrecht: Die Rechtsanwaltskanzlei Rumpf ist außerdem verstärkt im Bereich des Erbrechts, d.h. hinsichtlich der Beratung für die Abfassung von Testamenten, der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und auch der Nachlassabwicklung tätig. Weiterhin ist Rechtsanwalt Rumpf als Testamentsvollstrecker tätig.

Hinsichtlich des Bereichs Erbrecht werden die Auftraggeber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine rechtzeitige Regelung des Nachlasses dazu beiträgt, dass dem Willen des Erblassers tatsächlich entsprochen und Streitigkeiten vermieden werden. Insoweit wird empfohlen sich rechtzeitig über die konkrete Regelung des Nachlasses Gedanken zu machen und zur konkreten Umsetzung fachlich versierte Beratung und gegebenenfalls Hilfestellung in Anspruch zu nehmen.
 

Verkehrsrecht: Die Rechtsanwaltskanzlei Rumpf ist ferner in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrecht verstärkt tätig. Dies betrifft die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen, die Abwehr von Verwarnungsgeldern und Bußgeldbescheiden und auch die Vertretung in Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren im Hinblick mit der Kraftfahrzeugnutzung.
 

Strafrecht: Rechtsanwalt Rumpf ist außerdem in sämtlichen strafrechtlichen Bereichen tätig. Dies betrifft neben dem Verkehrsstrafrecht auch das Steuer- und Lebensmittelrecht sowie sämtliche weiteren Tatvorwürfe, die in einem Strafverfahren enden könnten oder bereits angeklagt sind.

Bei der Befürchtung eines bevorstehenden Strafverfahrens wird dringend angeraten sich rechtzeitig rechtsanwaltlichen Beistands zu bedienen, damit bereits im Vorfeld die erforderlichen Schritte in die Wege geleitet werden. Es ist oft zu beobachten, dass durch voreilige oder auch unterlassene Stellungnahmen ein Strafverfahren eröffnet worden ist, dass wahrscheinlich bei einem sachgerechten Vorgehen hätte vermieden werden können.
 

Anfragen hinsichtlich der Mandatsübernahme können telefonisch in der Kanzlei des Unterzeichnenden oder auch per E-Mail gestellt werden.