Der persönliche Kontakt mit den
Auftraggebern ist das wesentliche Kriterium für die Tätigkeit der
Rechtsanwaltskanzlei Marc-Andreas Rumpf.
Im Gegensatz zu Spezialisten, die lediglich Aufträge aus einem
Rechtsgebiet annehmen wird bei der Rechtsanwaltskanzlei Rumpf die
Auffassung vertreten, dass der persönliche Kontakt und das Wissen
über den jeweiligen Auftraggeber für eine erfolgreiche Erledigung
der Rechtsstreitigkeit von wesentlicher Bedeutung ist. Insoweit
vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Rumpf ihre Auftraggebern bei
sämtlichen Rechtsstreitigkeiten. Bei diesen Rechtsstreitigkeiten
können dann die Erfahrungen aus den Kontakten positiv eingebracht
werden. Für die Auftraggeber ist weiterhin von Vorteil, dass auch
kurzfristig, gegebenenfalls telefonisch, eine Kontaktaufnahme zum
Rechtsanwalt möglich ist.
Im Wesentlichen beschäftigt sich die
Rechtsanwaltskanzlei Rumpf mit folgenden Tätigkeitsgebieten.
Firmenkunden: Die
Rechtsanwaltskanzlei vertritt mehrere kleine und auch
mittelständische Firmen in sämtlichen Belangen. Dies betrifft im
Einzelfall die Beratung bei Vertragsangelegenheiten, den
Forderungseinzug, das Arbeitsrecht und die Beratung in sämtlichen
sonstigen rechtlich relevanten Fragestellungen.
Speziell bei diesen Auftraggebern hat
sich gezeigt, dass eine Kenntnis nicht nur des jeweils aktuellen
rechtlichen Problems sondern insbesondere auch über die Firmenstruktur und die Tätigkeitsbereiche der jeweiligen Auftraggeber von
Bedeutung ist.
Arbeitsrecht: Neben den
Firmenkunden vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Rumpf auch häufiger
Privatpersonen im arbeitsrechtlichen Bereich. Neben der
Kündigungsschutzklage können dies Fragestellungen aus dem Bereich
des Urlaubsanspruchs, der Abmahnung, der Nutzung des Firmenwagens
und der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie zahlreiche weitere
typische Fragestellungen sein.
Erbrecht: Die
Rechtsanwaltskanzlei Rumpf ist außerdem verstärkt im Bereich des
Erbrechts, d.h. hinsichtlich der Beratung für die Abfassung von
Testamenten, der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung von
Pflichtteilsansprüchen und auch der Nachlassabwicklung tätig.
Weiterhin ist Rechtsanwalt Rumpf als Testamentsvollstrecker tätig.
Hinsichtlich des Bereichs Erbrecht
werden die Auftraggeber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine
rechtzeitige Regelung des Nachlasses dazu beiträgt, dass dem Willen
des Erblassers tatsächlich entsprochen und Streitigkeiten vermieden
werden. Insoweit wird empfohlen sich rechtzeitig über die konkrete
Regelung des Nachlasses Gedanken zu machen und zur konkreten
Umsetzung fachlich versierte Beratung und gegebenenfalls
Hilfestellung in Anspruch zu nehmen.
Verkehrsrecht: Die
Rechtsanwaltskanzlei Rumpf ist ferner in sämtlichen Bereichen des
Verkehrsrecht verstärkt tätig. Dies betrifft die Schadensregulierung
nach Verkehrsunfällen, die Abwehr von Verwarnungsgeldern und
Bußgeldbescheiden und auch die Vertretung in Ordnungswidrigkeits-
und Strafverfahren im Hinblick mit der Kraftfahrzeugnutzung.
Strafrecht: Rechtsanwalt Rumpf
ist außerdem in sämtlichen strafrechtlichen Bereichen tätig. Dies
betrifft neben dem Verkehrsstrafrecht auch das Steuer- und
Lebensmittelrecht sowie sämtliche weiteren Tatvorwürfe, die in einem
Strafverfahren enden könnten oder bereits angeklagt sind.
Bei der
Befürchtung eines bevorstehenden Strafverfahrens wird dringend
angeraten sich rechtzeitig rechtsanwaltlichen Beistands zu bedienen,
damit bereits im Vorfeld die erforderlichen Schritte in die Wege
geleitet werden. Es ist oft zu beobachten, dass durch voreilige oder
auch unterlassene Stellungnahmen ein Strafverfahren eröffnet worden
ist, dass wahrscheinlich bei einem sachgerechten Vorgehen hätte
vermieden werden können.
Anfragen hinsichtlich der
Mandatsübernahme können telefonisch in der Kanzlei des
Unterzeichnenden oder auch per E-Mail gestellt werden.